Regelung Parteienverkehr im Gemeindamt ab 25.01.2021!

Veröffentlichungsdatum25.01.2021Lesedauer1 MinuteKategorienAktuell

Geschätzte Gömingerinnen und Göminger!

Gerade in so einer schwierigen Situation ist es notwendig und wichtig, dass die Bürger eine Anlaufstelle haben. Das Gemeindeamt ist daher weiterhin

• per Telefon (06272 4287) und

• E-Mail gem.goeming@salzburg.at erreichbar.

Der direkte Parteienverkehr soll möglichst auf ein Minimum reduziert werden. Wir bitten euch, Behördenwege wenn möglich elektronisch oder telefonisch zu erledigen.

Gem. 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper, das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zulässig. Dies gilt auch für die Teilnahme an Volksbegehren!

Beim Betreten des Gemeindeamtes ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Weiters ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Euer Bürgermeister

Werner FRITZ