Heizkostenzuschuss 2023/2024

Veröffentlichungsdatum01.01.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienAktuell

Das Land Salzburg leistet aus eigenen Mitteln und unter Heranziehung von Mitteln des Bundes gemäß dem Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz (BGBl I Nr 14/2023, idgF) für die Heizperiode 2023/2024 nach Maßgabe dieser Richtlinie den Antragstellerinnen und Antragstellern einen Zuschuss in Form einer pauschalen Zuwendung für die Beheizung und energetische Versorgung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Durch diese pauschale Zuwendungsgewährung sollen einkommensschwache Haushalte bei der Bestreitung ihrer Heiz- und Energiekosten finanziell unterstützt werden. Die vorliegende Richtlinie tritt mit 1.1.2024 in Kraft.

Richtlinie_des_Landes_Salzburg_für_die_Gewährung_des_Heizkostenzuschusses_2024.pdf (0.45 MB)

www.salzburg.gv.at/heizscheck