Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Voraussetzung: Wohnsitz in einer der Gemeinden des Standesamtsverbandes (Bürmoos, Göming, Lamprechtshausen, Nußdorf, Oberndorf, St. Georgen)
    Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Ansuchenden ·  Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter, bei nach dem 31.8.1983 Geborenen immer beide Nachweise der Eltern) · 
    € 44,60 in bar (gebührenfrei für Kinder unter 2 Jahren)
    Zuständigkeit: Standesamt Oberndorf /Stefan Spöckelberger
    Nach Namensänderungen jeglicher Art bitte telefonische Auskunft einholen.

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