Regelung Parteienverkehr im Gemeindeamt

Veröffentlichungsdatum22.11.2021Lesedauer1 MinuteKategorienAktuell

Regelung Parteienverkehr im Gemeindeamt ab 22.11.2021!

Geschätzte Gömingerinnen und Göminger!

Das Gemeindeamt ist weiterhin 


Der direkte Parteienverkehr soll möglichst auf ein Minimum reduziert werden. 

Wir bitten euch, Behördenwege wenn möglich elektronisch oder telefonisch zu erledigen.

Gem. 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper, das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zulässig. 


Beim Betreten des Gemeindeamtes ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Weiters ist eine FFP2-Maske zu tragen.


Euer Bürgermeister Werner Fritz