Geschichte

Hier finden Sie einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Kameradschaftsbundes!

WISSENSWERTES ÜBER DEN KAMERADSCHAFTSBUND!


  • Die Ursprünge:

Die Entwicklung der damaligen k.u.k. Österreichischen Militär- und Kriegervereine ist eng mit den sozialen, wehr- und vereinsrechtlichen Neuerungen des 19. Jahrhunderts verbunden. Im Jahre 1845 wurde für die k.u.k. Armee die 8-jährige Dienstzeit eingeführt, damit fand auch die früher bestandene lebenslängliche Dienstverpflichtung des Soldaten ein Ende.

Infolge der Kriege von 1848/49 und 1859 wurde alsbald die unbefriedigende Versorgungslage insbesondere invalid gewordener ehem. Soldaten manifest, ein vom Kaiserhaus gegründeter Invaliden-Fond konnte lediglich die ärgste Not lindern. Soldaten mussten miterleben, dass alte Mitkämpfer nicht einmal ein ordentliches christliches Begräbnis erhielten und ohne Begleitung im Armengrab regelrecht verscharrt wurden.

Während ihrer Militärdienstzeit hatten allerdings die Soldaten gegenseitige Hilfeleistung und Gemeinschaftssinn erlernt und Kameradschaft erlebt.

Aus diesen sozialen und karitativen Gesinnungen heraus wurden alsbald Militärvereine gegründet, ein kaiserliches Patent vom 26. November 1852 bildete den rechtlichen Rahmen dafür, sich öffentlich und gemeinnützigen Zwecken zu widmen.

Schon bald begannen beherzte Männer auch im damaligen Herzogtum Salzburg, zur gegenseitigen Unterstützung ehemaliger Soldaten Veteranen- und Kriegervereine zu gründen. Oberndorf gehörte bereits zu den ersten Verbänden dieser Zeit.

  • Das Vereinsziel:

Dieses bestand regelmäßig in der gegenseitigen Hilfe bei Krankheits- und Sterbefällen. Auch in Not geratene Mitglieder konnten meist aus der Vereinskassa Unterstützung erfahren. Der erste Salzburger Veteranenverein hatte gar ein eigenes Versorgungshaus eingerichtet, seine Mitglieder erhielten im Jahre 1870 ein Krankengeld von 1fl 50 kr bei Erwerbsunfähigkeit. Der Verein rückte statutengemäß nicht nur bei Beerdigungen von Vereinsmitgliedern aus, sondern auch bei der Bestattung von deren Ehefrauen, um diesen ihre Referenz zu erweisen.

  • Der Kameradschaftsgeist:

Das Voranschreiten des Sozialwesens, 1886 die Einrichtung von Dienstbotenkrankenkassen und der Bezirkskrankenkassen, schwächte zunächst den ursprünglichen Zweck, hatte aber zum Erfolg, dass sich die Vereine zu patriotischen Aktivitäten mit Förderung der Kameradschaft im militärischen Sinne, und der besonderen Verbundenheit zum Allerhöchsten Herrscherhaus hinwendeten.

Diese Entwicklung hatte wiederm den Erfolg, dass im Jahre 1914 eine kaiserliche Verordnung betreffend das k.u.k. Österreichische Kriegerkorps erlassen wurde. Diese Verordnung übertrug den Kriegervereinen im Rahmen korporativer Landsturmpflicht tatsächlich (wenngleich auch nur im beschränkten Maße) militärische Obliegenheiten. Die Entwicklung vom rein karitativen Zweck zu patriotisch-militärischen Ambititionen war gegeben.

  • Die Uniformierung:

Die Uniformierung und Ausrüstung der k.k. Militär- Veteranenvereine spiegelte diese Entwicklung des Kameradschaftsgeistes deutlich wider. Ursprünglich waren die Mitglieder in Zivil oder Tracht aufgetreten, erste Versuche einheitlicher Vereinskleidung bis hin zur regelrechten Uniformierung im ausgehenden 19. Jahrhundert (wie sie teilweise heute noch bei manchen Kameradschaften in den Gebirgsgauen getragen wird) und zur Adjustierung mit allen militärischen Attributen wie Rangabzeichen und Feldbinden bis hin zum Tragen von Waffen.

Zu dieser heute vergessenen Entwicklung hatte auch wesentlich beigetragen, dass Militär-Veteranenvereine - ebenso wie Bürgermiliz und Schützencorps - als Körperschaften mit militärischem Charakter 1889 landsturmpflichtig geworden waren und daher für besondere Dienstleistungen zu Kriegszwecken herangezogen werden konnten. Tatsächlich wurden derartige Verbände in einigen Fällen während des Ersten Weltkrieges verwendet. 

  • Erste Anfänge der Uniformierung:

Die Gründungszeit vieler Salzburger Veteranenvereine in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert fällt in eine Epoche vielfälltigster Vereinsaktivitäten. Musikkapellen, Feuerwehren, Gesangsvereine udgl. mehr wurden gegründet. Das örtliche Vereinsleben brachte es mit sich, dass korporative Ausrückungen zu bestimmten Anlässen, in erster Linie hohe kirchliche Festtage im Jahreskreis, aber auch Fahnenweihen und die alljährlichen Feier zu Kaisers Geburtstags bis hin zu Begräbnissen von Vereinsmitgliedern erfolgten. Zur bestmöglichen Darstellung des Vereines nach außen, aber auch zur Hebung des Gemeinschafts- und Kameradschaftssinnes war und ist eine einheitliche und unverwechselbare Kleidung ein probates Mittel. Die militärische Vergangenheit und die Zeit, in welcher der bunte Rock des Kaisers höchstes Ansehen genossen, lassen durchaus logisch erscheinen, dass die Veteranvereine neben Feuerwehren und Schützen das Tragen einer Uniform anstrebten, die dem militärischen Vorbild möglichst ähnlich sein sollte.

Diese angestrebte Uniformierung der Veteranenvereine fand allerdings zunächst bei der Obrigkeit keine Gegenliebe. Alsbald erging aber im Jahre 1865 vom Staatsministerium der Erlass, den Militärverbänden ganz teilweise an Aufzügen derselben mit der Fahne zu gestatten.

Uniformröcke aus grauem oder dunkelblauem im Schnitt der 1868 eingeführten Feldbluse wurden angeschafft und Vereinsabzeichen eingeführt.

Zu den ersten Dokumenten einer Uniformierung von Militärveteranen zählen die Statuten des 1. Militärveteranen- und Kriegervereins in Salzburg 1878. Für Ausrückungen und Zusammenkünfte von Mitgliedern mit öffentlichem Charakter war folgende Uniformierung vorgesehen: 1. schwarze Hose, 2. blaue Bluse mit schwarzen Parolis, worauf auf jeder Kragenseite eine flammende Granate aufgenäht ist (Korpsabzeichen der Österr. Bundesgendarmerie), 3. schwarzer Hut,  um welchen eine gelb-schwarz durchwirkte Seidenschnur geschlungen ist.

Zudem galten zur Unterscheidung der einzelnen Funktions-Chargen verschiedene Festlegungen, wie z.B. für den Vorstand und dessen Stellvertreter 1,5 cm breite Goldborten an der Bluse und am Hut, sowie bei Ausrückungen eine weiß-rote Schärpe, für Ausschussmitglieder und Fähnrich 0,5 cm breite Goldborten am Blusenkragen.

  • Der Dachverband:

Die Entwicklung der Militärvereine gipfelte schließlich in der Grndung des Österreichischen Militär-Veteranen-Reichsbundes im Jahre 1900 in Wien.

Als Dachorganisation für die in der österr. Reichshälfte bestehenden Militärveteranen- Verbände konzipiert, war dem k.k Militär-Veteranen-Reichsbund eine ideologische Führungsrolle zugedacht. Die bestehenden Verbände waren damals nicht verpflichtet, dem Reichsbund beizutreten. Für die dem k.k. österr. Militär-Veteranen-Reichsbund angehörenden Körperschaften wurde mit Erlass des k.k. Innenministeriums vom 10. April 1900 eine eigene Adjustierungsvorschrift herausgegeben, die nachfolgend in kurzen Umrissen erläutert werden soll: 

1) VETERANENHUT: Der aus schwarzem, gesteiften Filz erzeugte Hut wies oben einen mäßig ausgebauchten Boden, die Krempe war vorne und hinten 1,6 bis 2,1cm nach abwärts, an beiden Seiten 3,5 bis 4,5cm nach aufwärts gestülpt. Linksseitig wurde eine metallene, mit dem Reichsadler und dem Allerhöchsten Namenszug FJI (Franz-Joseph I.) geziert flammende Granate getragen, die eine Tülle zum Einstecken des dunkelgrünen Hahnenfederbusches verdeckte.

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2) VETERANENROCK: Von staatsgrünem Tuch, vorne wie ein Waffenrock geschnitten mit zwei Reihen von jeweils ach gelben Knöpfen, die an der Vorderseite ein V eingeprägt hatten.

3) HOSEN: Diese waren als Pantalons (in der franz. Revolution aufgekommene lange Männerhose) von schwarzem Tuch, ohne Passepoils, auszuführen.

4) HANDSCHUHE: Vorschriftsmäßig von weißem Waschleder.

5) MANTEL: Von schwarzem Tuch, ohne Paroli am Kragen, vorne mit zwei Reihen zu je sechs Knöpfen. Kragenrand und Ärmelaufschlag waren mit kirschrotem  Tuchpassepoil geziert. Hinten wies der Mantel einen Dragoner auf. An den Kragenenden wurden jeweils die auch amRock angebrachten Granatenembleme getragen. 

6) VETERANENKAPPE: Nach dem Schnitt der für das k.u.k. Heer vorgeschriebenen Offizierskappe.

  • Das k.k. Österreichische Kriegerkorps:

Eine weitere Effizienzsteigerung und Straffung der Führungsstruktur der Militär-Veteranen-Organisationen erhoffte man sich mit der knapp vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges erfolgten Bildung des k.k. Österreichischen Kriegerkorps. Mit der kaiserlichen Verordnung vom 04. Juli 1914 wurde die gesetzliche Grundlage hiefür geschaffen.

Hauptzweck der neuen Körperschaft war die Betätigung, Pflege und Stärkung der Liebe und Treue zu Kaiser und Vaterland, des österr. Staatsgedankens sowie der Anhänglichkeit an die Soldatenzeit im Sinne der kameradschaftlichen Treue, und zwar unter Ausschluss der politischen Tendenz. Zudem mussten die Kriegervereine das Schießwesen pflegen.

Die Errichtung eines Kriegervereins bedurfte der Bewilligung durch die politische Landesbehörde, Mitglieder konnten in der Regel nur Personen werden, die in der  k.u.k. bewaffneten Macht als Mannschaften oder Unteroffiziere gedient hatten.

Den Kriegervereinen wurden folgende Begünstigungen bzw. Vorrechte gewährt:

a) die Führung des Titels kaiserlich-königlich,

b) die Führung des Reichsadlers in den Fahnen,

c) das Tragen von besonderen Uniformen,

d) das Tragen von Seitengewehren bei korporativen Ausrückungen,

e) die Benennung der Funktionäre als Kriegeroffiziere und Mannschaftschargen,

f) der Gebrauch der für das k.u.k. Heer vorgeschriebenen Trommel- und Hornsignale,

g) die staatliche Förderung der Pflege des Schießwesens,

i) die unentgeltliche ambulatorische Behandlung ganz unbemittelter Mitglieder in den Heeres- und Landwehrsanitätsanstalten,

j) die Aufnahme ihrer Mitglieder in die vorerwähnten Sanitätsanstalten nach Maßgabe des verfügbaren Raumes gegen Entrichtung der festgesetzten Heil- und Verpflegquote.

Aus obiger Aufstellung wird deutlich, in welchen Bereichen die seit 1889 als Korporationen landsturmpflichtigen Militär-Veteranen- bzw. Kriegervereine im Kriegsfalle eingesetzt werden sollten: Bewachungs- und Ordnungsdienste, sowie Sanitätsdienste.

  • Das Führen von Waffen:

Symbol der Wehrhaftigkeit und Unabhängigkeit ist seit alters her die Befugnis zum Führen von Waffen. Ein wesentliches Charakteristikum des Soldatenstandes war das Seitengewehr, also eine Blankwaffe (Degen, Säbel u. später das Bajonett).

Nach anfänglicher behördlicher Ablehnung wurde das Seitengewehr auch in den Kriegervereinen eingeführt, konkret per kaiserlicher Verordnung vom 04. Juli 1914, wonach das Tragen von Seitenwaffen bei Ausrückungen generell gestattet wurde. War anfänglich kein einheitlicher Säbeltyp vorgeschrieben, wurde später in der bereits erwähnten Adjustierungsvorschrift ein Modell für Kriegeroffiziere (also Obmänner) und ein Mannschaftssäbel normiert.

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Obmann Karl Gradl jun. in historischer Uniform eines Kameradschaftsführers um 1900 (lt. Adjustierungsvorschrift der damaligen Zeit).

  • Ausklang:

In einigen wenigen fällen wurden die k.k. Kriegervereine noch während des Ersten Weltkrieges zu Dienstleistungen im Rahmen der Landsturmpflicht herangezogen. So zum Beispiel hatte der Kriegerverein Feldmarschall Graf Radetzky aus Anlass der Mobilisierung 70 Mann zu Lokaldiensten bereitzustellen. Auch das salzburg-oberösterreichische k.k. Landsturm-Infanterieregiment Nr. 2 vermerkt dieAblösung der Eisenbahn-Sicherungsabteilungen durch Veteranenverein im Jahre 1915.

Die Geschichte des k.k. Österr. Kriegervereines endete naturgemäß 1918 mit dem Zerbrechen der österreich-ungarischen Monarchie. Die gepflegten Werte von Kameradschaft und gegenseitiger Unterstützung wurden aber auch nach dem Ersten Weltkrieg von den einzelnen Kameradschaftsverbänden weitergeführt.

Werte aus längst vergangenen Tagen sind uns trotz der Hektik unserer Zeit bis heute erhalten geblieben. Mögen diesen humanitären und kameradschaftlichen Ziele auch noch weit in das neue Jahrtausend weitergetragen werden, zum Wohle unserer friedvollen Heimat, dem Lande Salzburg und der Republik Österreich.

Obmann Karl Gradl jun.


Quelle: Historische Aufzeichnungen aus Salzburger Landeskunde Nr. 136/1996