Neu ab 01.07.2025 – die Abgabenverfahrensnovelle!
Die Salzburger Landesregierung bewirkte mit der sogenannten „Abgabenverfahrensnovelle“ (LGBl.Nr. 77/2024) einige rechtliche Änderungen, wie die Salzburger Gemeinden ab 01. Juli 2025 ihre Abgaben und Gebühren vorzuschreiben haben.
Je nach rechtlichem Ursprung der Abgabe/Steuer/Gebühr ist ein anderer rechtsformeller Weg der Rechnungslegung an Sie nun verpflichtend.
Was ändert sich daher im Wesentlichen für Sie?
Die gewohnte Vierteljahresvorschreibung der Hausbesitzabgaben (Müll, Kanal, Grundsteuer usw.) wird nun auf 2 Zahlscheine gesplittet, da die Abgaben jeweils unterschiedliche Rechtsquellen haben:
• Abgaben mit Bescheid: Für bestimmte Abgabenarten, wie z. B. die Abfallwirtschaftsgebühr, die Endabrechnung der Kanalbenützungsgebühr, oder die Hundesteuer, erhalten Sie künftig einen rechtsverbindlichen Bescheid samt eigenem Zahlschein.
• Abgaben mit Rechnung: Andere Abgaben, wie etwa bereits bescheidmäßig festgesetzte Beträge (z. B. Grundsteuer), Akontozahlungen (z. B. für die Kanalgebühr), oder privatrechtliche Entgelte (z. B. Kinderbetreuungsbeiträge), werden mittels Rechnung vorgeschrieben – ebenfalls mit eigenem Zahlschein.
Bitte achten Sie auf Grund der Trennung darauf, dass Sie zukünftig zwei
unterschiedliche Zahlscheine und Zahlungsreferenzen einzahlen!
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung!
Göming, im Juli 2025