Das Land Salzburg leistet aus eigenen Mitteln für die Heizperiode 2024/2025 nach Maßgabe dieser Richtlinie den Antragstellerinnen und Antragstellern einen Zuschuss in Form einer pauschalen Zuwendung für die Beheizung und energetische Versorgung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Durch diese pauschale Zuwendungsgewährung sollen einkommensschwache Haushalte bei der Bestreitung ihrer Heiz- und Energiekosten finanziell unterstützt werden. Die vorliegende Richtlinie tritt mit 1.1.2025 in Kraft.
Hier finden Sie alle Informationen zum Heizkostenzuschuss für 2025 (Fördervoraussetzungen, Höhe des Zuschusses, Einkommensgrenzen etc.):
Richtlinie des Landes Salzburg für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2025.pdf herunterladen (0.46 MB)
https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/heizscheck.aspx
Hier finden Sie den Antrag: Antrag Heizkostenzuschuss